Statuten des Vereins 
LankaChild

 

1.Name und Sitz

Der «Verein LankaChild» ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Oberglatt ( Zürich).

2. Zweck

Der Verein bezweckt :Wir möchten die Waisenkinder und die armen Menschen in SriLanka – die durch den Bürgerkrieg alles verloren haben – mit einer hier vor Ort gegründeten Hilfsorganisation materiell unterstützen. Hauptsächlich werden wir der Region Jaffna in Sri Lanka unsere Unterstützung zukommen lassen.Detaillierte Informationen finden Sie auf unser Homepage „Lankachild.com).

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder,welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.

4. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an dem LankaChild Verein hat. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens CHF10.00 pro Monat. Jede natürliche und juristische Person kann Passivmitglied

​5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

*   bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

   6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben mindestens vier Wochen vor der ordentliche Mitgliederversammlung an der Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen      

7.  Organe des Vereins

           Die Organe des Vereins sind:

        *  die Mitgliederversammlung

        *  der Präsident

        *  die Vizepräsidentin / Kassiererin

8.  Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet Jährlich statt. Dazu werden die Mitglieder drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden, unerziehbaren Aufgaben:

*          Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie die Vizepräsidentin / Kassiererin

*          Festsetzung und Änderung der Statuten Abnahme der Jahresrechung, 

           des Revisorenberichtes und Entlastung des Vorstandes

*          Beschluss über das Jahresbudget

*          Festsetzung des Mitgliederbeitrages

*          Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Mitgliederversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, des Präsidenten, die Vizepräsidentin / Kassiererin. Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10. Unterschrift

 Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidentes, der Vizepräsidentin.Die Unterzeichnung ist nur mit diesem zwei Unterschriften gültig.

11.  Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12.  Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

13.  Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen, sind sie beschlussfähig.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an einen Institution,welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

14Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27. Oktober 2014 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

Der Präsident des Vereins LankaChild: Iyampillai Pratheepan

Die Vizepräsidentin und Kassierin des Vereins LankaChild: Pratheepan Sutharshini